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24 Stunden Pflege

Im Rahmen einer sogenannten „24-Stunden-Pflege“ oder „24-Stunden-Betreuung“ bzw. „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ lebt die betreuende Hilfskraft üblicherweise im Haus oder in der Wohnung zusammen mit dem Pflegedürftigen und ist vor Ort. Meist kommen die Hilfskräfte aus Osteuropa und haben keine pflegerische Ausbildung. Mit ihrer Hilfe ist eine intensive und umfängliche Versorgung im eigenen Heim möglich und ist in vielen Fällen eine Alternative zum Pflegeheim. Der Begriff 24 h ist irreführend, denn auch eine 24-h-Pflegehilfe arbeitet nur 40-60 Stunden in der Woche.

Diese umfassende Pflege mit deutschen Betreuungskräften zu leisten, ist für viele Familien nicht finanzierbar, weshalb sie auf günstigere Arbeitskräfte aus Osteuropa zurückgreifen. Daher hat sich auch die „polnische Pflegekraft" als Synonym einer „24-Stunden-Betreuungsperson“ etabliert.

Betreuung im häuslichen Umfeld

Eine Betreuungskraft, zumeist aus dem osteuropäischen Ausland, lebt unter einem Dach mit den Senioren und unterstützt hauptsächlich bei der Bewältigung des Alltags durch Haushaltstätigkeiten oder die Begleitung zu regelmäßigen Terminen. Diese individuelle Betreuung umfasst bei Bedarf auch die Grundpflege. Hiervon ausgenommen ist die medizinische Behandlungspflege, die zumeist von Pflegediensten durchgeführt wird. Trotz der Begrifflichkeit „24-Stunden-Pflege“ kann eine Betreuungskraft selbstverständlich nicht 24 Stunden durchgängig tätig sein. Das ist nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz auch nicht zulässig. Sie arbeitet durchschnittlich 40 Std. in einer 5-Tage-Woche und maximal 160 Stunden pro Monat, was somit einer Arbeitszeit von circa 8-9 Stunden am Tag gleichkommt. Darüber hinaus gibt sie die Sicherheit, dass jemand vor Ort ist und jederzeit unterstützen kann. Hier findet sich immer eine passende Arbeits- und Pausen- bzw. Freizeitregelung, um sowohl die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Personen als auch den Arbeitnehmerschutz der Betreuungskraft zu gewährleisten.

Welche Aufgaben übernimmt eine Betreuungskraft in der 24-Stunden-Pflege?

Das Arbeitsfeld einer Betreuungskraft in der sogenannten 24-Stunden-Pflege umfasst sowohl hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die Übernahme der Grundpflege, sowie mobilisierende Maßnahmen und individuelle Betreuung.

Zu den Tätigkeiten im Haushalt gehören, Einkaufen und Zubereitung der Mahlzeiten, Putzen der Wohnung (Reinhalten der Umgebung, in der sich der Betreuer sowie der Pflegebedürftige aufhalten), Wäsche waschen und bügeln, Versorgung etwaiger Haustiere und beispielsweise die Pflege der Zimmerpflanzen. Wichtig: Aus versicherungstechnischen als auch arbeitsrechtlichen Gründen dürfen Tätigkeiten wie Fenster putzen, schwere Gartenarbeit und Schneeschieben nicht von Betreuungskräften übernommen werden.

Bei der Grundpflege unterstützen die Betreuungskräfte die Pflegebedürftigen bei der täglichen Körperpflege, wie Waschen, Baden, Duschen, sowie der Mundhygiene, Haarpflege oder beim Rasieren. Im Rahmen dessen übernehmen sie bei Bedarf die Inkontinenzversorgung und geben Hilfestellung bei der Blasen- und Darmentleerung. Sie sind bei der Nahrungs- und Getränkeaufnahme behilflich und erinnern an die Medikamenteneinnahme.

Bei den mobilisierenden Maßnahmen geht es in erster Linie darum, die Pflegebedürftigen zu unterstützen, beispielsweise bei der Auswahl der Kleidung, sowie beim An-, Um- und Ausziehen, beim Gehen und Stehen, sowie motivierende Maßnahmen, gemeinsame Spaziergänge, sofern dies möglich ist, Mobilisierung nach Anleitung durch Therapeuten und gegebenenfalls Lagern nach Plan und Vorgabe.

Es handelt sich bei der 24-Stunden-Pflege um eine ganz individuelle Betreuung. Hierzu gehört auch die Planung und Ausführung von Ausflügen oder die Begleitung zu Ärzten, Behörden, Friseur u.ä.. Die Betreuungskraft ist ständiger Ansprechpartner, sie unterhält sich mit den Senioren, kocht mit ihnen gemeinsam, liest ihnen vor oder macht ein Gesellschaftsspiel mit Ihnen.

Was sind die Voraussetzungen für die 24-Stunden-Pflege?

Eigenes Zimmer

Ein eigenes, abschließbares Zimmer ist die Grundvoraussetzung für die Unterbringung einer Betreuungskraft.

Zugang zu Telefon und Internet

Die Betreuungskraft möchte während ihres Aufenthaltes Kontakt zu Familien und Freunde halten.

Kost und Logis

Die Betreuungskraft übernimmt den Einkauf und bereitet die gemeinsamen Mahlzeiten zu. Die Kosten für die Lebensmittel werden von Ihnen getragen.

Arbeitszeit

Die Betreuungskraft ist an die gesetzlichen Arbeitszeiten gebunden und hat ein Recht auf Freizeitausgleich. Bitte bedenken Sie, dass in diesen Stunden Ihr Angehöriger unbeaufsichtigt ist.

Kosten und Zuschüsse der 24-Stunden-Pflege

Wenn Sie sich für das Modell Betreuung im häuslichen Umfeld der sogenannten 24-Stunden-Pflege entscheiden, müssen Sie durchschnittlich mit monatlichen Gesamtkosten* ab ca. 2.900 Euro rechnen. Dies ist jedoch nicht ihr effektiver monatlicher Eigenanteil, dieser liegt durch Zuschüsse der Pflegeversicherung in den meisten Fällen deutlich darunter und wird ihnen individuell berechnet.

Der Preisrahmen für eine Betreuungskraft im häuslichen Umfeld hängt sehr stark von den individuellen Anforderungen ab. Die fachliche Qualifikation, Sprachkenntnisse nach europäischen Referenzrahmen, Einsatzzeiten, Erfahrungen in der Betreuung hilfebedürftiger Menschen und Senioren sowie die individuelle Betreuungssituation vor Ort bestimmen den Dienstleistungspreis.

Bei HalinaCare setze ich bei der Berechnung auf Kostentransparenz  - von mir erhalten Sie ein detailliertes Angebot, ohne versteckte Kosten.

Durch Unterstützung der Pflegeversicherung lassen sich die Kosten teilweise refinanzieren

Je nach Pflegegrad erhält ein Pflegebedürftiger Pflegegeld von bis zu 947 Euro pro Monat bei Pflegegrad V. Das Pflegegeld kann in vollem Umfang zur Refinanzierung der sogenannten 24-Stunden-Pflege genutzt werden. Neben dem monatlichen Pflegegeld können Sie aber noch zusätzlich die Verhinderungspflege und als Kombinationsleistung Verhinderungspflege und Kurzeitpflege beantragen.

Pflegegeld: Wie viel Pflegegeld steht Ihnen bei anerkanntem Pflegegrad zu?

Jeder, der pflegebedürftig ist und einen anerkannten Pflegegrad hat, erhält auch das sogenannte Pflegegeld. Es ist nach Pflegegrad gestaffelt. Dieses Pflegegeld steht Pflegebedürftigen auch zu, wenn Sie in häuslicher Umgebung gepflegt werden.

Steuervorteile

Die Betreuungsleistungen, die ich anbiete, können als haushaltsnahe Dienstleistungen in der jährlichen Steuererklärung in Höhe von 4.000 Euro berücksichtigt und abgesetzt werden. Ob und in welcher Höhe die Absetzbarkeit in Ihrem Fall zutrifft, müssen Sie mit Ihrem Steuerberater klären.